Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Unklarer Notruf
Zu einer dringenden Wohnungsöffnung alarmierte uns die Leitstelle um 19:29 Uhr. Der Mitteiler konnte jedoch nur unklare Angaben zur Situation machen. Letztlich handelte es sich um einen Irrtum des Melders, so dass kein Eingreifen notwendig war.