Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Kein Eingreifen notwendig
Ein besorgter Mitteiler aus Kassel meldete sich bei der Leistelle, weil er eine Bewohnerin in der Ludwig-Thoma-Straße über längere Zeit telefonisch nicht erreichen konnte. Nachdem die Bewohnerin wohlauf angetroffen wurde war das Öffnen der Wohnungstür nicht notwendig.