Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Kein Eingreifen notwendig
Zu einer dringenden Wohnungsöffnung alarmierte uns die Leitstelle am Ostermontag um 17:40 Uhr. Vor Ort stellte sich dann heraus, dass die Person bereits seit Karfreitag im Krankenhaus ist. Somit war unsere Hilfe nicht notwendig.