Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Kein Eingreifen notwendig
Während dem laufenden Brandeinsatz im Rosengarten forderte uns die Leitstelle zu einer Wohnungsöffnung in der Austraße an. Diesen Auftrag übernahmen 4 Kräfte die vom Brandeinsatz herausgelöst wurden, sowie die 3-köpfige Leiterbesatzung, die sich noch im Gerätehaus befand. Sie mußten jedoch nicht eingreifen, weil die Person ihre Wohnungstür doch nocht selbst öffnen konnte. Der Rettungsdienst übernahm die weitere Versorgung.