Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
auf Polizeianforderung
Auf Anforderung der Polizei alarmierte uns die Leitstelle um 23:01 Uhr zu einer dringenden Wohnungsöffnung. Unser Eingreifen war dann doch nicht notwendig weil der Bewohner die Tür selbst öffnete.