Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Patient öffnet selbst die Türe
Zu einer akuten Wohnungsöffnung hat uns die Leitstelle um 15:35 Uhr alarmiert.
Am Einsatzort öffnete uns der Bewohner selbst die Türe weshalb für uns kein weiteres Eingreifen notwendig war und wir wieder abrücken konnten.