Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr

auf Anforderung der Polizei

Zu einer dringenden Wohnungsöffnung alarmierte uns die Leitstelle um 11:36 Uhr. Nach einem Notruf, der über die Polizei zur Leitstelle weitgeleitet wurde, war auf Grund des Meldebildes unklar ob der Patient die Wohnung noch selbst öffnen kann. Vor Ort wurde zeitgleich eine Wohnungsöffnung mit dem Sperrwerkzeug sowie der Zugang über tragbare Leitern auf den Balkon auf der Rückseite des Gebäudes eingeleitet. Letztlich konnte der Bewohner die Balkontür seiner Dachgeschoßwohnung im dritten Obergeschoß noch selbst öffnen. Die weitere Versorgung übernahm der der Rettungsdienst.


Einsatzart Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Einsatzstart 18. Mai 2025 11:36
Mannschaftstärke 9
Einsatzdauer 1 Std.
Fahrzeuge DLK 23/12
LF 20/16
Alarmierte Einheiten FF Bad Tölz, Rettungsdienst, Polizei
Alarmierungsart über TETRA-Meldeempfänger, Anforderung durch Polizei