Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
auf Anforderung der Polizei
Zu einer dringenden Wohnungsöffnung alarmierte uns die Leitstelle um 11:36 Uhr. Nach einem Notruf, der über die Polizei zur Leitstelle weitgeleitet wurde, war auf Grund des Meldebildes unklar ob der Patient die Wohnung noch selbst öffnen kann. Vor Ort wurde zeitgleich eine Wohnungsöffnung mit dem Sperrwerkzeug sowie der Zugang über tragbare Leitern auf den Balkon auf der Rückseite des Gebäudes eingeleitet. Letztlich konnte der Bewohner die Balkontür seiner Dachgeschoßwohnung im dritten Obergeschoß noch selbst öffnen. Die weitere Versorgung übernahm der der Rettungsdienst.