Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
kein Eingreifen notwendig
Während dem Einsatz in Gaißach meldete uns die Leitstelle eine dringende Wohnungsöffnung im betreuten Wohnen in der Annastraße. Nachdem der Rettungsdienst bis zu unserem Eintreffen die Wohnungstür selbst öffnen konnte war unser Eingreifen nicht notwendig.