Wespennest am Balkon
Keine akute Gefahr
Zur evtl. Beseitigung eines Wespennestes wurden wir auf Anforderung der Polizei telefonisch von der Leitstelle verständigt. Bei Erkundung ergab, dass es sich um ein Wespennest auf einem Balkon handelt, dass von den Wespen unter einem Tischgebaut wurde. Nachdem von den Wespen keine akute Gefahr ausging war eine Beseitung durch die Feuerwehr nicht notwendig. Der Bewohner wurde deshalb an das Landratsamt verwiesen.
Einsatzart | Insekten |
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Alarmierung | Telefonisch beim Kommandant |
Einsatzstart | 3. Juli 2025 09:19 |
Mannschaftstärke | 3 |
Einsatzdauer | 1/1 Std. |
Alarmierungsart | Anforderung durch Polizei |