Feueralarm in Wohn- und Geschäftshaus
durch angebrannte Esssen
Zu einem Feueralarm in einem Wohnhaus mit Gasstätte alarmierte uns die Leitstelle um 20:02 Uhr. Der Grund für den, durch die Brandmeldeanlage ausgelösten, Alarm war ein angebranntes Essen in einer Wohnung im zweiten Obergeschoß. Ein Eingreifen durch die 15 angerückten Kräfte war nicht notwendig, die dann auch nach dem Zurückstellen der Brandmeldeanlage wieder abrücken konnten.