Ausgelöster Rauchwarnmelder
Fehlalarm
Nachbarn in der Schulgasse bemerkten das Pfeifen eines Rauchwarnmelders in einer Wohnung im II. Obergeschoß und wählten den Notruf 112.
Nachdem niemand die Wohnung öffnete, waren wir gezwungen die Wohnungstür mit dem Türöffnungswerkzeug zu öffnen. Erst dann konnten wir feststellen, dass es sich um keinen Brand sondern um einen Fahlalarm des Rauchwarnmelders handelte und keine Person in Gefahr war. Abschließend setzten wir einen Ersatzschließzylinder in Wohnungstür ein und übergaben die Schlüssel der Polizei.