Wohnungsöffnung im I. Obergeschoß bei akuter Gefahr
Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes betreut
Zu einer dringenden Wohnungsöffnung, im I. Oberschoß eines Wohnhauses in der Stefan-Glonner-Straße, alarmierte uns die Leitstelle heute kurz nach Mitternacht. Ein Eingreifen durch uns war nicht notwendig, weil bei unserer Ankunft die Wohnungstür offen war. Wir betreuten die Bewohnerin bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und konnten dann ins Gerätehaus zurückkehren.