Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr
Bellenden Hund angetroffen
Die Wohnungstür konnte mit dem Türöffnungswerkzeug, ohne sie zu beschädigen, geöffnet werden, weil sie nur zugezogen und nicht abgesperrt war. Eine Person haben wir in der Wohnung nicht angetroffen, dafür einen bellenden Hund und einen laufenden Fernseher. Auch eine Suche im Keller und der Tiefgarage war negativ. Nach Abklärung durch die Polizei und den Rettungsdienst konnten die Bewohner in der Arbeit bzw. einer Klinik ausfindig gemacht werden.