Wohnungsöffnung bei akuter Gefaher
Bewohnerin aus misslicher Lage befreit
Eine Bewohnerin war in Ihrer Wohnung unglücklich gestürtzt und konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr aus Ihrer misslichen Lage befreien.
Nach dem Öffnen der Wohnungstür mit dem Sperrwerkzeug befreiten wir die Bewohnerin und übergaben sie dem Rettungsdienst.